Neues Leitungsteam treibt standortübergreifende Versorgung für Kinder, Jugendliche und Neugeborene zwischen der Universitätsmedizin Rostock und dem Klinikum Südstadt Rostock voran
Die Universitätsmedizin Rostock wird durch die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 102 Abs. 1 Satz 2 und 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1-3 LHG MV ). Mehr Informationen finden Sie hier.