Team der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendchirurgie entwickelt Versorgungsleitlinien mit und erfüllt anspruchsvolle Zertifizierungskriterien
Die Universitätsmedizin Rostock wird durch die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 102 Abs. 1 Satz 2 und 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1-3 LHG MV ). Mehr Informationen finden Sie hier.